Geben Sie Ihren Kunden die Möglichkeit, lokal erzeugte erneuerbare Energie über das öffentliche Netz zu nutzen und von den regulatorischen Anreizen zu profitieren
Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) ist eine Gruppe von Bürgern, kleinen und mittelständischen Unternehmen und anderen Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, erneuerbare Energie lokal zu produzieren und zu teilen und dabei das öffentliche Netz zu nutzen.
EEGs werden als wichtiges Instrument für einen erfolgreichen Übergang zu einer dekarbonisierten und nachhaltigen Zukunft angesehen. Daher führen Regulierungsbehörden in ganz Europa neue Gesetze ein, um EEGs durch neue Anreize wie die Senkung von Netztarifen, Steuereinsparungen oder direkte Subventionen zu ermöglichen.
Juristische sowie natürliche Personen oder Personengesellschaften, die Energie in die EEG einspeisen.
Beziehen Strom statt wie bisher nur vom Energielieferanten nun auch von der EEG, speisen aber selbst nicht ein.
Beziehen Energie von der EEG, speisen aber auch welche in die EEG ein.
Verteilt die Energie innerhalb der EEG und stellt Mess- und Verrechnungsdaten zur Verfügung.
Bietet der EEG-Leistungen wie die Energiezuordnung und Verrechnung sowie Anlagen-Contracting an.
Ist kein aktiver Teilnehmer an der EEG, liefert jedoch den fehlenden Strom und nimmt den überschüssigen ab.
Weitere Informationen finden Sie auf
Energiegemeinschaften.
Immer mehr Mitgliedsstaaten folgen der europäischen Richtlinie (RED II)und geben EEGs einen gesetzlichen Rahmen. Die Nachfrage nach lokal erzeugter Energie steigt außerdem in der Bevölkerung. Um daraus resultierende Marktchancen nicht zu verpassen, müssen die Energieversorger ein neues Kundensegment bedienen:
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